Art. 6 · Wohnzonen
BZO Bau- und Zonenreglement Sursee · S. 9 · Original-PDF
(§ 45 PBG)
1In den Wohnzonen sind Bauten, Anlagen und Nutzungen zum Wohnen und für nicht störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe zulässig, sofern sich diese baulich und mit ihren Auswirkungen in die Wohnumgebung einfügen. Massgebend sind dabei die durch den Charakter und die Qualität des Wohnquartiers bestimmten örtlichen Verhältnisse. Stadt Sursee 10
Bau- und Zonenreglement
Ausgabe Januar 2026
2In den Wohnzonen gelten folgende Höchst- und Mindestmasse:
Wohnzone A Wohnzone B Wohnzone C Wohnzone D max. Gesamthöhe 11.0 m 13.0 m 16.0 m 19.0 m max. Fassadenhöhe3,4 7.2 m 8.0 m 11.0 m 14.0 m min. Fassadenhöhe5 - 5.5 m 8.5 m 11.5 m max. Überbauungsziffer (ÜZ) 0.22 0.25 0.23 0.23 max. ÜZ bei um min. 5.0 m reduzierter max. Gesamthöhe6, 0.22 0.28 0.26 0.26 zusätzliche ÜZ für Bauten mit einer Gesamthöhe bis 4.5 m gem. § 13 Abs. a b PBV, welche nur Nebennutzflächen aufweisen 0.07 0.07 0.07 0.07 Mindestanteil anrechenbare Umgebungsfläche gem.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.