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Art. 12 · Zone für öffentliche Zwecke

BZO Bau- und Zonenreglement Sursee · S. 17 · Original-PDF

(§ 48 PBG)

1In der Zone für öffentliche Zwecke sind Bauten, Anlagen und Nutzungen zulässig, die überwiegend zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden und dem in Anhang 2 umschriebenen Zonenzweck entsprechen.

2Der Stadtrat legt die Einzelheiten der Nutzung und die Baumasse im Einzelfall unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Interessen fest. Dabei hat er besondere Rücksicht auf die angrenzenden Gebiete zu nehmen.

3Die zur Enteignung vorgesehenen Gebiete sind in Anhang 2 bezeichnet.

4Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe gemäss Anhang 2.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.