Art. 11 · Zonen mit Bebauungsplanpflicht
BZO Bau- und Zonenreglement Sursee · S. 16 · Original-PDF
(§ 68 ff. PBG)
1In den Zonen mit Bebauungsplanpflicht darf nur gestützt auf einen Bebauungsplan gebaut werden.
2Der Bebauungsplan legt die zulässigen Nutzungs- und Baumasse abschliessend fest.
3Es gelten die Vorgaben für Bebauungspläne gemäss Art. 25 Abs. 1 und 2 BZR sowie die Bestimmungen gemäss Anhang 5.
4Bei der Erstellung eines Anteils an preisgünstigem Wohnraum kann der Richtwert für das Nutzungsmass gemäss Anhang 5 erhöht werden, wenn im Rahmen eines qualitätssichernden Verfahrens gemäss Art. 2 BZR die städtebauliche Verträglichkeit nachgewiesen werden kann.
5Der Stadtrat kann bauliche Massnahmen von untergeordneter Bedeutung ohne Bebauungsplan bewilligen, wenn sie:
a)kein Präjudiz für den Bebauungsplan schaffen und
b)dem in Anhang 5 umschriebenen Zweck der Zone mit Bebauungsplanpflicht nicht widersprechen. Stadt Sursee 17
Bau- und Zonenreglement
Ausgabe Januar 2026
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.