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Art. 12 · Nutzweise
BZO Ottenbach · S. 8 · Original-PDF
1. In allen Wohnzonen sind nichtstörende Betriebe zulässig. 2. In den im Zonenplan blau punktiert bezeichneten Bereichen sind mässig störende Betriebe erlaubt und es gilt die Empfindlichkeitsstufe III.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.