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Art. 13 · Bauweise
BZO Ottenbach · S. 3 · Original-PDF
6 Art. 13 Bauweise Die geschlossene Überbauung ist gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.