← BZO Ottenbach · Inhaltsverzeichnis

Art. 10 · Grosser und kleiner Grundabstand

BZO Ottenbach · S. 8 · Original-PDF

Der grosse Grundabstand gilt für die stärker nach Süden oder Westen gerichtete Hauptwohnseite, der kleinere Grundabstand für die übrigen Gebäudeseiten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.