Art. 42 · Mobilfunkanlagen
BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Oberkirch · S. 30 · Original-PDF
- Der Mobilfunkbetreiber teilt der Gemeinde mit, in welchem Umkreis der Bau einer Anlage beabsichtigt ist. - Der Mobilfunkbetreiber kann einen Standort vorschlagen. - Behörden und Betroffene prüfen den Standort und können alternative Standorte vorschlagen.
7Nach Art. 24 RPG können Anlagen, die dem Zonenzweck widersprechen, bewilligt werden, wenn der Zweck der Anlagen einen Standort ausserhalb der Bauzonen erfordert und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen
26 Gemeinde Oberkirch I Bau- und Zonenreglement 2010 I 17. August 2022
2Nach einer Frist von drei Monaten seit Beginn des Vorverfahrens gemäss Abs. 1 kann der Mobilfunkbetreiber das Baubewilligungsverfahren einleiten. Ist der von der Gemeinde vorgeschlagene Standort realisierbar (wirtschaftlich, privat- und planungsrechtlich), hat der Betreiber diesen Standort zu übernehmen.
Der Gemeinderat kann Reklamen im öffentlichen Raum bewilligen, sofern sich diese harmonisch in das Ortbild und die Landschaft einfügen und die Verkehrssicherheit nicht gefährden. Der Gemeinderat erlässt Richtlinien.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.