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Art. 41 · Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie
BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Oberkirch · S. 30 · Original-PDF
2Bei Schrägdächern sind Solaranlagen in derselben Neigung zu erstellen wie das Dach. Bei Flach- oder flach geneigten Dächern (Neigung bis 5°) sind nur liegende Vakuumröhrenkollektoren zulässig. Der Gemeinderat kann Ausnahmen für gleichwertige Lösungen bewilligen.
1Für die Erteilung einer Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ist folgendes Vorverfahren erforderlich:
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.