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Art. 38 · Ökologischer Aus-gleich
BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Oberkirch · S. 29 · Original-PDF
Ökologischer Ausgleich
Bei neueingezonten Bauzonen ist bei Verlust von Fruchtfolgeflächen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens aufzuzeigen, dass der Oberund Unterboden aufgrund einer bodenkundlichen Abklärung fachgerecht ausgehoben und wieder verwendet wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.