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Art. 38 · Ökologischer Aus-gleich

BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Oberkirch · S. 29 · Original-PDF

Ökologischer Ausgleich

Bei neueingezonten Bauzonen ist bei Verlust von Fruchtfolgeflächen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens aufzuzeigen, dass der Oberund Unterboden aufgrund einer bodenkundlichen Abklärung fachgerecht ausgehoben und wieder verwendet wird.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.