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Art. 22 · Geotopschutzzone Geo

BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Oberkirch · S. 6 · Original-PDF

Anpassung

Um die Verfügbarkeit eingezonten Landes sicherzustellen, kann der Gemeinderat bereits vor der Revision des Zonenplanes mit den betreffenden Grundeigentümern Verträge oder Vereinbarungen abschliessen und dabei der Gemeinde bestimmte Rechte (z.B. Kaufrechte) einräumen lassen für den Fall, dass dieses Land nicht zeitgerecht überbaut oder mit einer Baubindung weiterverkauft wird. Art. 22 Geotopschutzzone Geo

16 Gemeinde Oberkirch I Bau- und Zonenreglement 2010 I 17. August 2022

6Die Inventarkarte der geologisch-geomorphologischen Objekte liegt im Anhang 1 zum BZR zur Orientierung bei.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.