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Art. 12 · Arbeitszone ES IV Ar-IV

BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 12 · Original-PDF

1Die Arbeitszone ES IV ist für industrielle Anlagen und gewerbliche Betriebe bestimmt, die in anderen Zonen nicht zulässig sind. Wohnungen dürfen nur für Betriebsinhaber und für betrieblich an den Standort gebundenes Personal erstellt werden.

2Gebäudehöhe: frei (vorbehalten bleiben § 166 PBG und Art. 35 Abs. 11 BZR)

3Bepflanzung: siehe Art. 14 BZR Arbeitszone ES IV Ar-IV

Baufelder gem. Gestal- tungsplanVG (anstelle der max. Gebäudehöhe gilt eine max. Firsthöhe)Max. Gesamthöhe / Max. Firsthöhe
A1 (Punkthaus)312.10 m
A2 (Reihenhaus)27.60 m
B1 (Stöckli)211.00 m
B2 (Generationenhaus)2+11.00 m
B3 (Schüür)27.80 m
B4 (Remise)29.30 m

Tabelle von S. 12 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.