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Art. 37 · Ergänzende Bebauungs- und Gestaltungsplanbestimmungen

BZO Bau- und Zonenreglement Meggen · S. 22 · Original-PDF

Gestaltungsplänen ausserhalb solcher Gebiete mit einer Mindestfläche von Ergänzende Bebau- 4‘000 m2 in unbebautem Gebiet und von 2‘000 m2 in bebautem Gebiet kann ungs- und Gestaltungsdie Gemeinde Abweichungen vom Bau- und Zonenreglement zulassen. planbestimmungen

2Die Gemeinde gewährt in Gestaltungsplänen die Abweichungen in dem Mass, wie die Qualitätsforderungen gemäss § 75 Abs. 3 PBG erfüllt werden.

3Die Gemeinde kann im Bebauungsplan regeln resp. im Gestaltungsplan verlangen: a) Bestimmungen zur Art der zu realisierenden Wohnungen (z.B. Anteil Eigentum / Miete; zielgruppenspezifisches Wohnen),

b)Realisierungsetappen, c) Mobilitätskonzepte.

4In Bebauungs- und Gestaltungsplänen haben Gebäude bezüglich Energie mindestens die Anforderungen gemäss § 14 PBV einzuhalten. 22 Meggen: Genehmigung, Bau- und Zonenreglement Teil C Bauvorschriften I. Erschliessung

1Die Erstellung von Abstellflächen für Fahrzeuge sowie die Ersatzabgabe richten

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.