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Art. 81 · Energie

BZO Bau- und Zonenreglement Malters · S. 30 · Original-PDF

2Im Rahmen von Gestaltungs- und Bebauungsplänen kann der Gemeinderat erhöhte Anforderungen an den Gebäudestandard, die Energieeffizienz, den Anteil erneuerbarer Energien und die Eigenstromproduktion festlegen.

3Der Gemeinderat erlässt eine Energieplanung, welche die Grundsätze der übergeordneten und der kommunalen Energiepolitik räumlich konkretisiert. Die Energieplanung dient der Gemeinde als Grundlage für ihre weiteren Arbeiten im Bereich der Energiepolitik. BZR Malters | 30

1In Gebieten, für die der Richtplan Wärmeversorgung einen Wärmeverbund als prioritäre Bezugsquelle vorgibt, ist bei Neubauten und Sanierungen ein Anschluss an diesen in erster Priorität zu prüfen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.