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Art. 75 · rainveränderungen

BZO Bau- und Zonenreglement Malters · S. 28 · Original-PDF

rainveränderungen

2Neu anzulegende Böschungen und Stützmauern sind nach Möglichkeit mit Hilfe von ingenieurbiologischen Methoden zu bauen. Stützmauern ab einer Höhe von 1.5 m sind zu begrünen. Wenn sie mehr als 2.5 m hoch sichtbar in Erscheinung treten, sind sie mit einem Versatz von mind. der halben Höhe vertikal zu staffeln.

1Umgebungsflächen sind auf ihren Zonen- und Nutzungszweck abgestimmt, mit einem hohen Grünanteil aus mehrheitlich einheimischen, standortgerechten Pflanzenarten anzulegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.