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Art. 59 · Hecken und Ufergehölze
BZO Bau- und Zonenreglement Malters · S. 24 · Original-PDF
2Ab äusserer Begrenzungslinie der Baumstöcke sind mindestens folgende Abstände einzuhalten:
–Hochbauten ausserhalb Siedlung: 6.0 m
–Hochbauten innerhalb Siedlung: 4.0 m
–Abgrabungen und Aufschüttungen gegenüber hochstämmigen Bäumen: 4.0 m.
1Grünstrukturen bewirken eine gut wahrnehmbare Durchgrünung der Siedlung und fördern die ökologische Vernetzung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.