← BZO Malters · Inhaltsverzeichnis

Art. 55 · Naturobjekte (NO)

BZO Bau- und Zonenreglement Malters · S. 22 · Original-PDF

Die im Zonenplan eingezeichneten und im Anhang 7 zum BZR aufgelisteten Naturobjekte sind geschützt. Sie sind am Standort zu erhalten und fachgerecht zu pflegen. BZR Malters | 22

1Die im Zonenplan und in Anhang 7 als schützenswert bezeichneten Einzelbäume und Baumgruppen sind langfristig in ihrer räumlichen Wirkung und siedlungsökologischen Qualität zu erhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.