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Art. 55 · Naturobjekte (NO)
BZO Bau- und Zonenreglement Malters · S. 22 · Original-PDF
Die im Zonenplan eingezeichneten und im Anhang 7 zum BZR aufgelisteten Naturobjekte sind geschützt. Sie sind am Standort zu erhalten und fachgerecht zu pflegen. BZR Malters | 22
1Die im Zonenplan und in Anhang 7 als schützenswert bezeichneten Einzelbäume und Baumgruppen sind langfristig in ihrer räumlichen Wirkung und siedlungsökologischen Qualität zu erhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.