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Art. 48 · Gefahren ausserhalb der Bauzone
BZO Bau- und Zonenreglement Malters · S. 19 · Original-PDF
Gefahren ausserhalb der Bauzone
1Die Gefahrenzone Halde bezeichnet durch Sturzprozesse, Rutschungen, Hangmuren, Überschwemmungen sowie durch Terraineingriffe während Bauprozessen bedrohte Gebiete. Massgebend für Gefahrenart und –intensität sind die Gefahrenkarte Halde (1:2000) vom 30. März 2000 und der dazugehörige technische Bericht (Bericht L9993 1a vom 10. Oktober 2000).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.