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Art. 49 · Gefahrenzone Halde (GFH)

BZO Bau- und Zonenreglement Malters · S. 19 · Original-PDF

BZR Malters | 19

2Mit den Baugesuchsunterlagen sind das geotechnische Gutachten mit den Nachweisen gemäss Abs. 3 sowie eine planliche Darstellung der gemäss Bericht L9993 1a (Seite 13f) vorgesehenen Objektschutzmassnahmen zur Prüfung und Genehmigung einzureichen.

3Bauvorhaben sind zwingend durch einen Geotechnikingenieur oder Geologen zu begleiten. Das geotechnische Gutachten muss neben den erforderlichen Stabilitätsnachweisen, die im Anhang 7 aufgeführten Punkte berücksichtigen und das geplante Bauwerk ist auf diese hin zu überprüfen. Die Prüfung muss sowohl für den Bau- als auch für den Endzustand erfolgen. 2.5. Schutzzonen und Schutzobjekte

1Zweck: Die Landschaftsschutzzone I bezweckt die Erhaltung und Förderung der Erscheinung und des Charakters der Landschaft.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.