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Art. 27 · Sonderbauzone Tierhaltung (SBT)
BZO Bau- und Zonenreglement Malters · S. 13 · Original-PDF
Sonderbauzone Tierhaltung (SBT)
2Bauten, Anlagen und Umgebung sind so zu gestalten und zu pflegen, dass sie sich gut in die Landschaft eingliedern und der landwirtschaftliche Charakter erhalten bleibt.
3Die Überbauungsziffer beträgt max. 0.15.
4Die Grünflächenziffer beträgt minimal 0.70
5Lärmempfindlichkeitsstufe: III
1Es gelten die Bestimmungen des § 48 PBG.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.