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Art. 25 · Sonderbauzone für Gartenbau (SBG)
BZO Bau- und Zonenreglement Malters · S. 12 · Original-PDF
Sonderbauzone für Gartenbau (SBG)
2Die Erschliessung, die Situierung und Gestaltung der Bauten und Anlagen sind in einem Gestaltungsplan festzulegen. Der genehmigte Gestaltungsplan ist Voraussetzung für die Erteilung von Baubewilligungen.
3Lärmempfindlichkeitsstufe: III
1Die Sonderbauzone bezweckt die Umnutzung und Erweiterung der bestehenden Gebäude für Wohnen und Hobbytierhaltung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.