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Art. 24 · Sonderbauzone Weierhus (SBW)

BZO Bau- und Zonenreglement Malters · S. 12 · Original-PDF

Sonderbauzone Weierhus (SBW)

2Nutzung: Gewerbliche Nutzung mit geringem Kundenverkehr. Für die Wohnnutzung gelten die Bestimmungen von § 46 Abs. 3 PBG.

3Bauweise: Neubauten und bauliche Erweiterungen sind lediglich für die ausgewiesenen Bedürfnisse der Kompostieranlage zulässig. Im Zonenteil westlich des Stierenweidbaches (Grundstück Nr. 134) sind keine Gebäude zulässig. Der Konzeptplan K 1_B vom 18.12.2006 ist massgebend.

4Eingliederung: Das Gelände ist mit Zonenrandbepflanzungen in Form von Wildhecken nach Massgabe des Zonenplanes in die Umgebung einzugliedern. Neue Hochbauten sind in der Höhe zu beschränken. Die grösste Firsthöhe der bestehenden Gebäude darf nicht überschritten werden. Ersatzbauten auf den Grundstücken Nr. 1230 und 1537 haben sich am bisherigen Bestand zu orientieren. Für den Stierenweidbach sind die Bestimmungen des Wasserbaugesetzes und die Gefahrenzonen zu berücksichtigen.

5Lärmempfindlichkeitsstufe: III

1In der Sonderbauzone für Gartenbau sind nur Bauten und Anlagen für die Landwirtschaft sowie für Gärtnerei- und Gartenbaubetriebe zulässig. Verkehrsintensive Nutzungen (Fachmarkt) und Wohnungen sind nicht gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.