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Art. 14 · Kernzone A (KA)

BZO Bau- und Zonenreglement Malters · S. 8 · Original-PDF

BZR Malters | 8

2Das Dorfbild prägende Bauten sowie die dazugehörenden Gärten, Vorplätze und Fusswege sind zu erhalten. Bauliche Veränderungen oder Erweiterungen müssen sich gut eingliedern und sich den prägenden Bauten unterordnen.

3Der Gemeinderat kann im Rahmen eines qualitätssichernden Verfahrens Abweichungen zulassen.

1Zweck: Die Kernzone B bezweckt die Erhaltung und eine qualitätsvolle Gestaltung des dörflichen Zentrums unter Berücksichtigung der gewachsenen, das Ortsbild prägenden Strukturen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.