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Art. 36 · Reklamen
BZO Bau- und Zonenreglement Stadt Luzern · S. 18 · Original-PDF
1Reklamen sind ab 0,25 m² bewilligungspflichtig.
2In den Ortsbildschutzzonen sind parallel zur Fassade angebrachte Reklamen nur in Einzelbuchstaben zulässig.
3Leuchtkörper dürfen maximal 1,5 m über die Dachtraufe ragen.
4In Ortsbildschutzzonen sind nur weisse Dachreklamen zulässig.
5Beleuchtungsstärken und Leuchtdichten richten sich nach dem Kunstlichtreglement und den Richtlinien zum Plan Lumière.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.