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Art. 35 · Hofzufahrten
BZO Bau- und Zonenreglement Stadt Luzern · S. 17 · Original-PDF
Hofzufahrten müssen mindestens eine lichte Breite von 4 m und eine lichte Höhe von 3,5 m haben. Seite 17/46
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.