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Art. 3 · Reduktion der Ausnützung innerhalb Waldabstand

BZO Bau- und Zonenreglement Stadt Luzern · S. 3 · Original-PDF

Städtische Richtpläne Der Stadtrat erlässt die städtischen Richtpläne. Sie sind durch den Grossen Stadtrat zu genehmigen.

2. Nutzungsplanung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.