Art. 26 · Maximale Fassaden- und Firsthöhe
BZO Bau- und Zonenreglement Stadt Luzern · S. 15 · Original-PDF
1Die maximale Fassadenhöhe beträgt 21 m und die maximale Firsthöhe 27 m gemessen an jedem Punkt der Fassade.
2Es dürfen maximal sechs Vollgeschosse gebaut werden.
3Der Stadtrat kann in städtebaulich begründeten Fällen Ausnahmen für geringfügige Überschreitungen der maximalen Höhe gestatten.
4In der Wohnzone mit der Ordnungsnummer 105 beträgt die Fassadenhöhe max. 24 m. Es kann ein zusätzliches Vollgeschoss gebaut werden, wenn dadurch eine städtebaulich bessere Lösung erzielt wird. Über dem siebten Vollgeschoss ist kein Attikageschoss zulässig. Die Geschossflächen der Attikageschosse und der zusätzlichen Vollgeschosse im Gebiet der Ordnungsnummer 105 dürfen insgesamt ⅔ der darunter liegenden Vollgeschosse nicht überschreiten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.