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Art. 9a · Spezielle Wohnzonen SW
BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 10 · Original-PDF
Gemeinnütziger Wohnraum 10 Gemeinnütziger Wohnraum hat den Anforderungen des Bundesgesetzes über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG; SR 842) zu entsprechen. Die Organisationen bzw. Bauträger des gemeinnützigen Wohnungsbaus gelten als gemeinnützig, wenn sie die Anforderungen der (Wohnraumförderungsverordnung, WFV; SR 842.1) einhalten. Art. 9a geändert neu «Zentrumszone Bell-Areal» neu ergänzt. 155/2023 «Gemeinnütziger Wohnanteil» neu ergänzt. 042/2025 Seite 38/38
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.