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Art. 54 · Beschwerderecht

BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 28 · Original-PDF

1 Gegen alle in Anwendung dieses Reglements gefassten Beschlüsse und Entscheide des Stadtrates kann innert 20 Tagen seit Zustellung beim Kantonsgericht Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht werden, soweit das Planungs- und Baugesetz oder andere Erlasse nichts anderes vorsehen. Teil H Aufsicht, Vollzug, Strafen Hinweis auf PBG § 208 Aufsicht

§ 202Planänderungen
§ 203Meldepflicht, Baukontrolle
§ 204Sicherheitsleistung für den Vollzug von Auflagen
§ 205Ordnung auf Bauplätzen

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Hinweis auf PBG§ 208Aufsicht
§ 209Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes
§ 210Einstellung der Bauarbeiten
§ 211Anmerkung öffentlich-rechtlicher Eigentums-
§ 212beschränkungen Kosten
§ 213Strafbestimmung
§ 214Anzeigepflicht

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.