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Art. 53 · Hochhäuser

BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 27 · Original-PDF

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1Hochhäuser haben hohe Anforderungen hinsichtlich städtebaulicher Einordnung, Form, Ausrichtung, Gestaltung und Bezug zum öffentlichen Raum zu erfüllen.

2Der Stadtrat verlangt für die Erarbeitung des Hochhausprojekts ein Konkurrenzverfahren gemäss Art. 55.

3Hochhäuser sind nur im Rahmen eines Bebauungsplanes zulässig. X Einkaufs- und Fachmarktzentren Hinweis auf PBG § 169 Begriffe

Hinweis auf PBG§ 169Begriffe
§ 170Anforderungen an Einkaufs- und Fachmarkt- zentren
§ 171 § 172Besondere Anforderungen an Einkaufszentren Ausnahmen
§ 173Planungskosten

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Hinweis auf PBG§ 178Bestandsgarantie innerhalb der Bauzonen
§ 180Bundesrechtliche Ausnahmen für Bauvorhaben
ausserhalb der Bauzonen
§ 181Kantonalrechtliche Ausnahmen für Bauvorha-
ben ausserhalb der Bauzonen
§ 182Zuständigkeit, Verfahren

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Hinweis auf PBG§ 184Baubewilligungspflicht
§ 186Bauplatzinstallation
§ 187Abbrucharbeiten
§ 188Baugesuch, Beilagen
§ 191Baugespann und Profile
§ 192Einleitung des Baubewilligungsverfahrens
§ 192aLeitverfahren und Leitbehörde
§ 193Bekanntmachung und Auflage
§ 194Einsprachen
§ 195Prüfung des Baugesuchs
§ 196Entscheid und Eröffnung
§ 198Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren
§ 198a § 200Behandlungsfristen Baubeginn
§ 201Geltungsdauer der Baubewilligung

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.