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Art. 52 · Energie
BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 26 · Original-PDF
1 In den im Zonenplan eingezeichneten Gebieten und in den Fällen gemäss Art. 20 Abs. 3 gilt ein erhöhter Gebäudestandard. Der Stadtrat legt den erhöhten Gebäudestandard in einer Verordnung fest. IX Hochhäuser Hinweis auf PBG § 166 Begriff und allgemeine Voraussetzungen
| Hinweis auf PBG | § 163 | Ausnützung der Energie |
|---|---|---|
| § 164 | Isolation gegen Wärmeverlust | |
| § 165 | Gemeinsame Heizzentralen und | |
| Fernheizwerke |
Tabelle von S. 26 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.