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Art. 44 · Anforderungen an Spielplätze und Freizeitanlagen / Ersatzabgabe für Spielplätze …

BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 24 · Original-PDF

Anforderungen an Spielplätze und Freizeitanlagen / Ersatzabgabe für Spielplätze8 1

1Spielplätze und Freizeitanlagen sind bedürfnisgerecht zu realisieren.

2Die Höhe der Ersatzabgabe gemäss § 159 PBG beträgt Fr. 200.00 bis 1‘000.00 pro fehlendem m2 Fläche, angepasst an den Zentralschweizer Baupreisindex.

3Die Höhe der Ersatzabgabe ist in einer Verordnung so festgehalten, dass diese nicht wesentlich tiefer ist als die mutmasslichen während 40 Jahren anfallenden Investitionen, Ersatzinvestitionen sowie die jährlichen Unterhaltskosten.

4Der Stadtrat legt die Anforderungen an Spielplätze und Freizeitanlagen in einer Verordnung fest.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.