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Art. 45 · Abstellräume für Zweitradfahrzeuge und Kinderwagen
BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 24 · Original-PDF
1 Bei Neubauten und bei neubauähnlichen Umbauten sind genügend grosse, hindernisfrei zugängliche und überdachte Abstellflächen für Zweiradfahrzeuge und Kinderwagen zu erstellen. Der Stadtrat legt das Ausmass und die Ausnahmen in einer Verordnung fest.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.