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Art. 33 · Platzgestaltung / Siedlungsentwässerung

BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 19 · Original-PDF

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1Plätze (insbesondere auch Vorplätze, Parkplätze, Lagerflächen) sind grundsätzlich mit einem versickerungsfähigen Belag zu versehen. Parkplätze sind grundsätzlich zu begrünen. Der Stadtrat legt die Details und Ausnahmen in einer Verordnung fest.

2Die Stadt Kriens kann im Rahmen von Baubewilligungen, Gestaltungs- und Bebauungsplänen weitere Auflagen machen (Retentionsbecken, Sickerschächte usw.). Seite 19/38 Stadt Kriens Stadtplatz 1 CH-6010 Kriens kriens.ch II Erschliessung Hinweis auf PBG § 117 Grundsatz

Hinweis auf PBG§ 81Zweck
§ 82Zuständigkeit
§ 83 § 84Geltungsdauer Verfahren
§ 85Rechtswirkung

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Hinweis auf PBG§ 113Benützung öffentlichen Grundes
§ 114Zeichen und Einrichtungen auf privatem Grund;
vorbereitende Handlungen
§ 115Strassenbenennung, Häusernummerierung
§ 116Reklameverordnung

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.