Art. 30 · Ergänzende Gestaltungsplanbestimmungen
BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 18 · Original-PDF
1
1Die Minimalfläche für einen Gestaltungsplan, bei dem vom Zonenplan und Bau- und Zonenreglement im Rahmen von § 75 Abs. 2 und 3 PBG abgewichen werden kann, beträgt: a. 2'000 m2 in den Zonen Z und ZE, bzw. 4'000 m2 in den übrigen Zonen, mit Abweichungen zur Fassadenhöhe und/oder zur zonengemässigen Ausnützung. b. 2'000 m2 ohne Abweichungen zur Geschosszahl Fassadenhöhe oder zur zonengemässen Ausnützung.
2Der Stadtrat kann folgende Abweichungen von der Fassadenhöhe und der Ausnützungsziffer gewähren (vgl. § 75 Abs. 2 PBG): a. Erhöhung AZ bis zu 15 % und b. in den Wohnzonen A, B und C keine Erhöhung der talseitigen Fassadenhöhe c. in allen übrigen Bauzonen Erhöhung der talseitigen Fassadenhöhe um 3 m.
3Gestaltungspläne haben Nachbarzonen und ortsplanerische Kriterien zu beachten, ebenso die Rahmenbedingungen eines allfällig vorhandenen räumlichen Konzeptes.
4Der Stadtrat legt Abweichungen je nach dem Masse fest, in dem die Qualitätsanforderungen erfüllt sind.
5In den Wohn-/Arbeitszonen sind Wohnen, Gewerbe und Geschäfte so einander zuzuordnen, dass die umliegenden Quartiere sowie die Lärmschutzanforderungen optimal berücksichtigt werden.
6Der Stadtrat kann die Art der zu realisierenden Wohnungen festlegen.
7Der Stadtrat erlässt für die Anforderungen an Gestaltungspläne eine Verordnung.
| Hinweis auf PBG | § 61 | Öffentliche Auflage, Einsprachen |
|---|---|---|
| § 62 | Behandlung der Einsprachen | |
| § 63 | Beschlussfassung | |
| § 64 | Genehmigung, Rechtswirkung |
Tabelle von S. 18 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
| Hinweis auf PBG | § 65 | Zweck |
|---|---|---|
| § 66 | Form und allgemeiner Inhalt | |
| § 67 | Besonderer Inhalt | |
| § 68 | Verhältnis zum Zonenplan sowie Bau- und Zo- | |
| nenreglement | ||
| § 69 | Planungsverfahren | |
| § 70 § 71 | Rechtswirkung Kosten |
Tabelle von S. 18 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
| Hinweis auf PBG | § 72 | Zweck |
|---|---|---|
| § 73 | Form und Inhalt | |
| § 74 | Gestaltungsplanpflicht | |
| § 75 | Verhältnis zu Nutzungsplänen und zum Bau- | |
| und Zonenreglement | ||
| § 76 | Modell und Profile | |
| § 77 | Auflageverfahren | |
| § 78 | Behandlung der Einsprachen, Entscheid, | |
| § 79 | grundbuchliche Behandlung Kosten | |
| § 80 | Geltungsdauer |
Tabelle von S. 18 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.