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Art. 28 · Sondernutzungszone Wintersport

BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 17 · Original-PDF

1Die Sondernutzungszone Wintersport ist der Landwirtschaftszone überlagert. Sie dient der Freihaltung von Pisten für den Wintersport. Strassen innerhalb dieser Sondernutzungszone werden für den Wintersport zugelassen.

2In dieser Zone dürfen in der Winterzeit keine Nutzungen, Bauten oder Anlagen bestehen, welche die Ausübung des Wintersports erschweren oder behindern. Die forstwirtschaftliche Nutzung ist gewährleistet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.