← BZO Kriens · Inhaltsverzeichnis

Art. 21 · Übriges Gebiet ÜG-B und ÜG-C

BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 14 · Original-PDF

1Das übrige Gebiet B umfasst Land, dessen Nutzung noch nicht bestimmt ist.

2In dieser Zone gelten die Bestimmungen der Landwirtschaftszone.

3Das übrige Gebiet C (Schutzverordnung Krienser Hochwald) umfasst Land, für das kantonale oder kommunale Schutzmassnahmen nach dem Recht über den Natur- und Landschaftsschutz erlassen wurden4.

Hinweis auf PBG§ 54Landwirtschaftszone
§ 56Übriges Gebiet
§ 57Gefahrenzone
§ 58Freihaltezone

Tabelle von S. 14 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.