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Art. 14 · Arbeitszonen Ar-A, Ar-A-EZ, Ar-B, Ar-C

BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 12 · Original-PDF

1Die Verkehrserschliessung in Ar-A darf umliegende Wohngebiete nicht beeinträchtigen.

2Ar-C südlich Steinhofweg Für die Parzelle 5524 gilt eine Höhenbeschränkung von 485 m. ü. Meer.

3Ar-A Talacker Für die Arbeitszone Ar-A Talacker gilt folgende Nutzungsbeschränkung: Ausser der landwirtschaftlichen Nutzung sind nur Bauten und Anlagen des gewerblichen Gartenbaus zulässig. Bei Neubauten ist nur eine talseitige Fassadenhöhe von maximal 4.50 m zulässig.

4Ar-A-EZ (Einkaufszentrum zulässig) Im Gebiet der Arbeitszone Ar-A-EZ gemäss Zonenplan ist auch ein Einkaufszentrum mit Lebensmittelverkauf im Rahmen der Bestimmungen des PBG zulässig.

5Ar mit Bebauungsplanpflicht In der im Zonenplan speziell bezeichneten Arbeitszone Nidfeld ist der Erlass eines Bebauungsplanes zwingend.

6Grünflächenziffern Ar-D C Grabenhof / Ar-A Buhölzli / Eichwäldli Bei der Berechnung der Grünflächenziffer für die Parzelle Nr. 4582 (Grabenhof) kann das westlich davon liegende Gebiet der Arbeitszone Ar-C mit einbezogen werden. Bei der Berechnung der Grünflächenziffer bei den Parzellen Nr. 1300 / 5575 (Buhölzli) können die angrenzenden Grünzonen mit einbezogen werden. Bei der Berechnung der Grünflächenziffer für die Parzelle Nr. 1310 (Eichwäldli) können die Grünzonen auf der Parzelle Nr. 1310 mit einbezogen werden. Für die Grünflächenziffer der Parzelle Nr. 2772 wird die Grünzone entlang des Baches einberechnet.

7Areal A der Ar-A Buhölzli gemäss Zonenplan In dem im Zonenplan speziell bezeichneten Gebiet (Areal A: Buhölzli) sind - unter Einhaltung der erforderlichen Abstände zur Hochspannungsleitung - nur Bauten und Anlagen ohne Arbeitsplätze zulässig. Das Areal darf zur Landwirtschaftszone, zur Grünzone und zum Wald hin nicht so abgegrenzt werden, dass die ökologische Vernetzung nicht mehr möglich ist. Im Rahmen von Baubewilligungen ist nachzuweisen, wie die Gestaltung und Nutzung des Areals die ökologische Vernetzung weiterhin gewährleistet.

8Hochhäuser in den Arbeitszonen Ar-C In den Arbeitszonen Ar-C sind im Perimeter des Entwicklungsraumes Eichhof - Schlund Hochhäuser im Rahmen der Anforderungen gemäss Art. 53 BZR zulässig, wenn dies das Gesamtkonzept „Entwicklungsraum Eichhof - Schlund“ gemäss Art. 20 vorsieht.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.