Art. 8 · Wohnzonen
BZO Bau- und Zonenreglement Horw · S. 9 · Original-PDF
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1Die Wohnzonen sind für Wohnzwecke bestimmt. Nicht störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe und Gastgewerbe sind gestattet, sofern sich diese baulich und mit ihren Auswirkungen in die Wohnumgebung einfügen. Massgebend sind dabei die durch den Charakter und die Qualität des Wohnquartiers bestimmten örtlichen Verhältnisse. 22 33
4In den Wohnzonen 2a und 2b ist einer landschaftsgerechten, gut gestalteten Bebauung besondere Beachtung zu schenken. Die zuständige Stelle kann Baubewilligungen mit Auflagen über Fassadengestaltung, Baumaterialien, Dachgestaltung, Umgebungsgestaltung, Bepflanzung, Terrainveränderung und dergleichen verbinden. Vor der Erteilung der Baubewilligung kann die zuständige Stelle einen Bebauungsplan oder Gestaltungsplan erstellen bzw. verlangen, der Zahl, Lage und Gestaltung der Bauten sowie Bepflanzung und Nutzung der Freiflächen festhält. 54
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.