Art. 7 · Zentrumszone Bahnhof
BZO Bau- und Zonenreglement Horw · S. 8 · Original-PDF
1Die Zentrumszone Bahnhof dient der Weiterentwicklung eines erlebnisdichten Zentrums und der Neuschaffung eines stadtparkartigen Wohnquartiers. Auf der Ostseite der Bahnlinie rundet die Zentrumszone Bahnhof das Zentrum von Horw ab. Auf der Westseite ist ein neues, dichtes Wohnquartier vorzusehen und entlang der Ringstrasse sind vermehrt Zentrumsnutzungen anzusiedeln.
2Gestattet sind nebst Wohnungen mässig störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe, Gastgewerbe sowie öffentliche Bauten und Anlagen. Der Freiraumgestaltung ist grosses Gewicht beizumessen und es sind angemessene Grünräume zu schaffen. Dem öffentlichen Verkehr und dem Langsamverkehr ist eine besondere Bedeutung beizumessen. In Bezug auf die Energie soll ein sehr hoher technischer Qualitätsstandard umgesetzt werden.
1Änderung vom 3. März 2024, in Kraft ab 8. April 2025
2Änderung vom 3. März 2024, in Kraft ab 8. April 2025
3Aufgehoben durch Änderung vom 3. März 2024, in Kraft ab 8. April 2025
4Eingefügt durch Änderung vom 3. März 2024, in Kraft ab 8. April 2025 8
3Die gesamte Zentrumszone Bahnhof ist mit der Bebauungsplanpflicht überlagert. Baubewilligungen für Neu- und Ersatzbauten können nur gestützt auf einen Bebauungsplan erteilt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.