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Art. 39a · Umgebungsgestaltung

BZO Bau- und Zonenreglement Horw · S. 22 · Original-PDF

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1In den Wohnzonen, in der Zone Quartiererneuerung Langensand, Zone Quartiererneuerung Breiten, Zone Quartiererneuerung Under Spisse, Arbeitszone, Wohn- und Arbeitszone sowie Arbeits- und Wohnzone sind 10 % der anrechenbaren Grundstücksfläche ökologisch wertvoll zu gestalten. Der Gemeinderat regelt das Nähere.

2In den Zentrumszonen sowie in der Zone Quartiererneuerung Kirchmättli ist die nicht zur anrechenbaren Gebäudefläche zählende Fläche ökologisch wertvoll oder mindestens wasserdurchlässig zu gestalten, soweit dies betrieblich möglich ist. Soweit es die örtlichen Verhältnisse zulassen sind hochstämmige, mittelgross bis gross wachsende Bäume zu pflanzen. Die Anordnung und Gestaltung der Parkplätze ist nach Möglichkeit mit der Nachbarschaft zu koordinieren. Der Gemeinderat regelt das Nähere.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.