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Art. 39b · Gestaltung des Siedlungsrandes

BZO Bau- und Zonenreglement Horw · S. 22 · Original-PDF

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1Bei Übergängen vom Siedlungs- zum Nichtsiedlungsgebiet ist der Aussenraum besonders sorgfältig zu gestalten. Die Übergänge sind insbesondere hinsichtlich Gestaltung und Bepflanzung auf die angrenzende Landschaft abzustimmen. Zulässig sind nur einheimische, standortgerechte Pflanzen. Der Gemeinderat regelt das Nähere.

2Stützmauern und mauerartige Böschungen sind zu vermeiden. Wo sie notwendig sind, sind sie auf das Minimum zu beschränken. Sie sind mit einheimischen, standortgerechten Arten zu bepflanzen und ab 10.00 m Länge zu gliedern.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.