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Art. 50 · Dachgestaltung
BZO Bau- und Zonenreglement Ebikon · S. 24 · Original-PDF
1Dächer bis 5° Neigung und mit einer Fläche von mehr als 25 m2, die nicht als Terrasse genutzt werden, sind extensiv zu begrünen oder für die Energiegewinnung zu nutzen.
2Technisch bedingte Aufbauten dürfen nur dann über die zulässigen Höhen gemäss Art. 7 und Art. 45 BZR hinausragen, wenn sie technisch nicht anderweitig realisiert werden können.
3Dachterrassen, deren Oberkante der Dachkonstruktion weniger als 2.50 m unter den zulässigen Höhenmassen liegen, sind nicht zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.