Art. 48 · Siedlungsökologie
BZO Bau- und Zonenreglement Ebikon · S. 23 · Original-PDF
1Bei der Gestaltung der Bauten und Anlagen und des Freiraums im Siedlungsbereich sind ökologische und klimatische Aspekte wirkungsvoll und nachhaltig zu berücksichtigen.
2Die Bodenversiegelung ist auf ein Minimum zu beschränken. Schotterflächen ohne ökologischen Wert sind nicht erlaubt, ausser für den Fassadenschutz.
3Grössere offene Abstellflächen sind angemessen mit hochstämmigen Bäumen zu begrünen.
4Der Strassenraum muss grundsätzlich mit hochstämmigen Bäumen gesäumt werden. Die zuständige Stelle legt die Pflanzenart fest.
5Das Baugebiet ist möglichst zu durchgrünen. In den Bauzonen sind Siedlungsränder und nicht bebaute Teile einer Parzelle, die nicht als Privatgarten, Spielplatz oder ähnliches genutzt werden, unter Verwendung von art- und standortgerechten Bäumen, Sträuchern und Stauden zu gestalten und zu pflegen. Geeignete Elemente zur Gestaltung sind z.B. Kleingewässer, die Begrünung von Stützmauern und von Fassaden, unverfugte Mauern, Kleinstrukturen und dergleichen. Bei Gestaltungsplänen wird auf eine Durchgrünung geachtet. Bei grösseren Überbauungen kann die Gemeinde, gestützt auf ein Gesamtkonzept, Grünachsen verlangen.
6Das Grünvolumen (Gehölzkronen, Vegetationsflächen horizontal und vertikal) steht in einem ausgewogenen Verhältnis zum Gebäudevolumen. Liefergrössen und Qualitätsangaben der Pflanzen sind mit der Baueingabe einzureichen.
7Die Pflanzung von invasiven Neophyten ist im gesamten Gemeindegebiet ausgeschlossen.
8In allen Zonen ist für Neubauten, grössere Umbauten und bei wesentlichen Veränderungen des Aussenraumes ein detaillierter Umgebungsplan einzureichen.
9Die zuständige Stelle kann Massnahmen gegen Vogelschlag gemäss Leitfaden «Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht» der Schweizerischen Vogelwarte verlangen. Insbesondere sind Durchsichten und Spiegelungen zu vermeiden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.