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Art. 27 · Grünzone Gewässerraum Gr-G

BZO Bau- und Zonenreglement Ebikon · S. 16 · Original-PDF

1Die Grünzone Gewässerraum ist einer Grundnutzung überlagert.

2In der Grünzone Gewässerraum bestimmt sich die zulässige Nutzung nach Art. 41c der Gewässerschutzverordnung des Bundes. Die entsprechende Fläche darf zur anrechenbaren Grundstücksfläche gezählt werden. 3. Nichtbauzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.