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Art. 28 · Landwirtschaftszone Lw

BZO Bau- und Zonenreglement Ebikon · S. 16 · Original-PDF

1Für die Landwirtschaftszone gelten die kantonalen und die bundesrechtlichen Vorschriften.

2Standort, Dimension, Gestaltung und Materialien von Bauten und Anlagen sind so zu wählen, dass diese sich ins Landschaftsbild und in die bestehende Bebauung gut einordnen. Neue landwirtschaftliche Bauten sind möglichst in Hofnähe zu erstellen.

1Das „International Council on Monuments and Sites“, kurz ICOMOS, deutsch: Internationaler Rat für Denkmalpflege, ist eine internationale Nichtregierungsorganisation für Denkmalpflege mit Sitz in Paris.

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.