Art. 26 · Grünzone Allgemein Gr-A
BZO Bau- und Zonenreglement Ebikon · S. 16 · Original-PDF
1Die Grünzone Allgemein im Bereich Hünenberg dient dem Erhalt des Schlössli Hünenberg, seiner Umgebung und der Wiederherstellung des dazugehörigen Bosketts. Bauliche Änderungen und Erweiterungen sowie Ersatzneubauten im gleichen Ausmass wie die bestehenden Bauten und Anlagen beim Schutzobjekt Schlössli Hünenberg sind im Rahmen der denkmalpflegerischen Vorgaben zulässig. Das Boskett ist gemäss den Vorgaben des ICOMOS1 wiederherzustellen und zu erhalten. Auf der Parzelle Nr. 1055, Grundbuch Ebikon, sind Ersatzneubauten im gleichen Ausmass wie die bestehenden Hauptbauten zulässig, sofern sie vom Aussehen her als landwirtschaftliche Bauten in Erscheinung treten. Für zusätzliche ortsverträgliche An- und Kleinbauten kann die Gemeinde Ausnahmen gestatten.
2Bei der Grünzone Allgemein im Bereich des Mühlebach-Weihers (Mühlehofstrasse / Schlösslistrasse) ist im Uferbereich eine beschränkte Nutzung für umweltverträgliche Freizeitveranstaltungen zulässig. Die zuständige Stelle legt das Ausmass der Nutzung fest.
3In den übrigen Grünzonen Allgemein (Gr-A) gilt folgendes:
a)Die Grünzone Allgemein (Gr-A) dient den Zwecken gemäss § 50 Abs. 1 lit. a, b und c PBG.
b)Es sind keine Bauten und Anlagen und keine Lager oder Ablagerungen aller Art zulässig sowie keine Verkehrsanlagen gestattet (ausgenommen Fuss-, Land- oder Forstwirtschaftswege). Terrainveränderungen sind nicht gestattet. Bestehende Zufahrten bleiben gewährleistet.
4Die Bepflanzungen und das Gelände in der Grünzone sind in ihrer natürlichen Gestaltung zu erhalten und zu pflegen. Die Nutzung als Garten (ohne Bauten oder Anlagen) ist gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.