Art. 16 · Wohnzone Wydenhof W-Wy; genehmigt, noch nicht in Kraft
BZO Bau- und Zonenreglement Ebikon · S. 12 · Original-PDF
1Für den Gestaltungsplan gilt der Masterplan Wydenhof vom 11. Oktober 2017. Insbesondere zu berücksichtigen sind: ‒ Die Festlegung der Baubereiche mit den jeweiligen Volumen, Höhe, Lage, Setzung und Körnigkeit der Bauten. Zur Erhaltung der geschützten Hecke ist es zulässig, den Baubereich Plateau (Baufeld und Gebäude) gegenüber der im Situationsplan zum Masterplan eingezeichneten Lage um 3.5 m in nordwestlicher Richtung zu verschieben. ‒ Die Eingliederung in die Umgebung im Kontext zu den umliegenden Kulturdenkmälern. ‒ Die Sicherstellung eines zusammenhängenden Freiraumes innerhalb der Gebiete. Die Freiräume sind in ihrer Dimensionierung auf die jeweilige Bauetappe abzustimmen. ‒ Die Schaffung einer neuen, parkartigen Spiel- und Freifläche als Scharnier zur bestehenden Überbauung auf dem Plateau. ‒ Der rücksichtsvolle Umgang mit der Topographie. Die natürliche Erscheinung des Terrainverlaufs ist zu erhalten.
2Wesentliche Abweichungen vom Masterplan Wydenhof vom 11. Oktober 2017 sind nur zulässig auf Grundlage eines neuen oder überarbeiten Masterplans von mindestens gleicher Qualität.
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3Die vorhandenen Lücken zu den bestehenden Fusswegen der Längs- und Querverbindungen sind zu schliessen. Die Fusswegverbindung Wydenstrasse bis Aeschenmatte ist zu realisieren und im Grundbuch zu sichern.
4Der Grünkorridor in Hangrichtung gemäss Masterplan der Gemeinde Ebikon vom 1. April 2015 ist im Rahmen des Gestaltungsplanes sicherzustellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.