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Art. 15 · Wohnzone Hünenberg W-Hü

BZO Bau- und Zonenreglement Ebikon · S. 12 · Original-PDF

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1In der Wohnzone Hünenberg gelten eine maximale talseitige Fassadenhöhe und maximale Gesamthöhe von 15.0 m.

2Für Gebäudevolumen, die sich über einer Gesamthöhe 1 und 2 von 12.0 m befinden, ist folgender talseitiger Rückversatz einzuhalten:

a)Für Bauten in einem Abstand von 30 m ab nordöstlicher Grenze: mindestens 1/3 der Gebäudelänge in Hangrichtung

b)Für die übrigen Bauten: mindestens 1/5 der Fassadenlänge in Hangrichtung

3Der Gestaltungsplan darf von den Massen in Abs. 1 und 2 nicht abweichen. Die Kosten für das qualitätssichernde Verfahren gehen zu Lasten der Grundeigentümerschaft.

4Die Zufahrt zur Einstellhalle ist am südwestlichen Beginn der Bebauung zu platzieren.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.