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Art. 34 · Freihaltezone Gewässerraum (Fr-G)

BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 21 · Original-PDF

raums entlang der Gewässer ausserhalb der Bauzonen. Freihaltezone Gewässerraum

2Die Nutzung richtet sich nach Art. 41c der Gewässerschutzverordnung (GSchV) und § 11e der Kantonalen Gewässerschutzverordnung (KGSchV). (Fr-G)

3In den im Zonenplan speziell bezeichneten Flächen innerhalb der Freihaltezone Gewässerraum gelten die Nutzungseinschränkungen von Art. 41c Abs. 3 und Abs. 4 GSchV nicht.

4Die Gewässerräume werden in einem separaten „Teilzonenplan Gewässerraum“ dargestellt. 4. Schutzzonen 1 Die Ortsbildschutzzone bezweckt die Erhaltung des Quartierbildes sowie

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.