Art. 35 · Ortsbildschutzzone
BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 21 · Original-PDF
die gestalterische Einordnung von baulichen Veränderungen. Sie ist einer Ortsbildschutzzone anderen Zone überlagert. 20 Bau- und Zonenreglement Gemeinde Buchrain 2 In der Ortsbildschutzzone sind Bauten und Anlagen sowie bauliche Erweiterungen und Veränderungen optimal in das Quartier- und Strassenbild einzuordnen. Sie sind nicht zulässig, wenn sie durch ihre Grösse, Proportion, Gebäudehöhe oder Farbe das Quartierbild beeinträchtigen. Soweit keine anderweitige einschränkende Bestimmungen bestehen, können Bauten im Rahmen der Zonenvorschriften neu erstellt, ausgebaut und erweitert werden.
1Die Naturschutzzone 1 (Ns1) bezweckt den Schutz und die Aufwertung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.